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Deckbedingungen

01. Zur Bedeckung durch den Hengst werden nur gesunde Islandstuten mit Papieren nach vorheriger Anmeldung aufgenommen. Der Abstammungsnachweis sowie eine eventuelle FEIF-Beurteilung der Stute muss der Anmeldung als Kopie beilegefügt werden.

02.
Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Von den Stuten wird eine Tupferprobe verlangt. Ausgenommen sind tragende Stuten und Stuten mit Fohlen bei Fuß.  Der schriftliche Nachweis der Tupferprobe ist bei Übergabe der Stute vorzulegen und darf nicht älter als 21 Tage sein. Außerdem müssen die Stuten geimpft und entwurmt sein.Die Stuten müssen unbeschlagen sein.

03. Bei Erkrankungsfällen oder Verletzungen, bei denen eine tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird vom Hengsthalter nach dessen ermessen zu Lasten und im Auftrag des Stutenbesitzers ein Tierarzt hinzugezogen. Eine Information des Stutenbesitzers erfolgt umgehend. Das Gleiche gilt für eventuell notwendige Schmiedearbeiten.

04.
Für bestmögliche Unterkunft und Pflege ist Sorge getragen. Der Hengsthalter übernimmt jedoch keinerlei Haftung für Verlust (Tod oder Entwendung), Beschädigung oder Minderwert der Stute oder des dazugehörigen Fohlens, gleich welcher Ursache. Der Haftungsausschluss umfasst auch die Tätigkeit der Erfüllungshilfen und erstreckt sich auf deren möglichen Vorsatz. Auch für Schäden, die durch die Zuführung zum Hengst oder durch den Deckakt selbst entstehen ist er nicht haftpflichtig. Die Haftung des Gestüts beschränkt sich auf solche Schäden, die von ihm grob fahrlässig herbeigeführt werden. Jede Haftung ist ausgeschlossen. Für von seinem Pferd verursachte Schäden haftet ausschließlich der Stutenbesitzer. Er ist dafür verantwortlich, dass eine für sämtliche Fälle der Tierhalterhaftung und sonstiger Risiken abdeckende Haftpflichtversicherung für sein Pferd besteht.

 05. Auf Wunsch kann auf unserem Hof eine Trächtigkeitskontrolle durchgeführt werden. Sollte spätestens 1-2 Monate nach Abholen der Stute die Nichtträchtigkeit durch einen Tierarzt schriftlich bescheinigt werden, so kann die Stute kostenlos (+Weidegeld) im selben Jahr erneut von dem Hengst kostenlos bedeckt werden, im darauf folgenden Jahr ist die halbe Decktaxe zu zahlen.

06. Soll die Stute auf dem Getüt abfohlen, muss sie mindestens 2 Wochen vor dem voraussichtlichen Abfohltermin angeliefert werden.

07.
Alle Stuten müssen pünklich zum Beginn der Deckperiode angeliefert werden. Die Bezahlung sämtlicher Gebühren erfolg bei Abholung der Stute.

08. Die Anmeldegebühr je Stute beträgt pauschal Euro 50,--. Sie ist zu zahlen mit der Anmeldung.

09.
Die Decktaxe beträgt EUR 400,-.                                                                   Für jede weitere Stute desselben Besitzers gewähren wir einen Rabatt von 10% auf die Decktaxe.                                                                                          Bei Elitestuten oder Staatsprämienstuten gewähren wir ebenfalls 10% Rabatt auf die Decktaxe.

10. Weidegeld pro Tag Euro 3,50.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Hengsthalters. Mit der Stutenanmeldung erklären Sie die Deckbedingungen als angenommen. Einwände gegenüber den Deckbedingungen müssen vor Anlieferung der Stute schriftlich erfolgen

 

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